Wer sich am Portal anmelden darf, entscheidet die von Ihnen benannte „vertretungsberechtigte Person“ (VP), der wir die Zugangsdaten für die Erstanmeldung per Post haben zukommen lassen.
Die vertretungsberechtigte Person ist
- verantwortlich für die sorgfältige Eingabe der Daten
- und entscheidet, wer zur Anmeldung berechtigt ist.
Die vertretungsberechtigte Person kann eine andere Person mit der Eingabe der Daten beauftragen. In diesem Fall gibt sie der beauftragten Person die Zugangsdaten weiter.
Bedenken Sie, dass jede Person, die die Zugangsdaten kennt, Zutritt zu sensiblen geschäfts- und personenbezogenen Daten hat. Gehen Sie aus Ihrem eigenen Interesse und im Interesse des Datenschutzes sorgfältig mit den Zugangsdaten um!